Amtliche Prüfungen · Ingenieurbüro KFZKLAR24
Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU)
Nur amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfingenieure dürfen die HU vornehmen.
Als Ingenieurbüro mit anerkannten Prüfern führen wir die Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO und die Abgasuntersuchung für alle Fahrzeugklassen durch. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Erfahrung von TÜV NORD Mobilität.
Was Sie von uns bekommen
Konkrete Leistungen unseres Ingenieurbüros – keine Pauschalversprechen.
- Hauptuntersuchung (HU) gemäß §29 StVZO
- Abgasuntersuchung (AU) inkl. OBD-Auslesung
- Prüfplakette und schriftlicher Prüfbericht
- Nachprüfung im Mängelfall innerhalb eines Monats
- Beratung zu Untersuchungsintervallen und Mängelbehebung
Was Sie über die HU wissen sollten
Untersuchungsintervalle
PKW: Erstuntersuchung nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Wohnmobile und Anhänger haben abweichende Intervalle – wir beraten Sie individuell.
Was passiert bei Mängeln
Bei geringen Mängeln erhalten Sie die Plakette mit Hinweis. Bei erheblichen Mängeln beträgt die Nachprüffrist einen Monat. Beheben Sie die Mängel zeitnah, damit wir Ihrem Fahrzeug eine neue Prüfplakette erteilen können.
Wer darf die HU vornehmen
Ausschließlich amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure. Unser Ingenieurbüro ist nach den Anforderungen der Anerkennungsstellen geprüft und mit TÜV NORD Mobilität partnerschaftlich verbunden.
Bereit für Ihren Termin?
Sprechen Sie direkt mit unserem Ingenieurbüro – telefonisch, per WhatsApp oder online.
